Sind Faschingsfeiern tatsächlich sicher angesichts der Schadstoffe in Schminkprodukten, Krapfen und Kostümen?

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Schadstoffe in Fastnachtsartikeln: Verbraucherschutzministerium prüft auf Gesundheitsgefahren. Die Fastnacht ist für viele Menschen die Zeit des Jahres, um ausgelassen zu feiern und sich zu verkleiden. Doch viele der verwendeten Produkte, wie Schminke, Kostüme und Berliner, enthalten gesundheitsgefährdende Schadstoffe. Das Verbraucherschutzministerium Baden-Württemberg hat deshalb zu Fastnacht 2023 Produktkontrollen durchgeführt und schützt so vor Gesundheitsgefahren durch unsichere Fastnachtsartikel.

Faschingsgebäck unter der Lupe: Acrylamid in 40% der untersuchten Berliner, Kreppel, Krapfen und Fasnetsküchle

Fastnacht und Gesundheit: Risiken durch Schadstoffe in Kreppel, Krapfen, Berliner und Fasnetsküchle? (Foto: AdobeStock - photocrew 101920887)

Fastnacht und Gesundheit: Risiken durch Schadstoffe in Kreppel, Krapfen, Berliner und Fasnetsküchle? (Foto: AdobeStock – photocrew 101920887)

Die Fastnacht ist eine Zeit des Feierns und Genießens. Doch wie sieht es mit der Gesundheit aus, wenn man große Mengen an Faschingsgebäck wie Fasnetsküchle, Berlinern und Quarkbällchen isst? Eine Untersuchung zeigt: Viele Produkte sind mit Acrylamid belastet, das als wahrscheinlich krebserregend gilt. Was können Verbraucher tun?

Die als wahrscheinlich krebserregend eingestufte Kontaminante Acrylamid wurde in 40 Prozent der Proben von Berlinern und ähnlichen Produkten nachgewiesen, die bei Produktkontrollen zur Fastnacht 2022 untersucht wurden. Trotzdem gab der Verbraucherschutzminister Entwarnung für frittiertes Hefegebäck.

Die meisten Proben waren frei von dem als krebserregend eingestuften Stoff, und auch in den Proben, in denen Acrylamid nachgewiesen wurde, lag der Gehalt weit unter dem EU-weiten Grenzwert.

Der CVUA Stuttgart gibt Verbrauchern den Tipp, bei der Zubereitung von frittiertem Hefegebäck auf frisches Frittierfett ohne Krümel und eine maximale Erhitzungstemperatur von 175 °C zu achten.

Laut dem Minister waren die Ergebnisse der Untersuchungen zu trans-Fettsäuren bei Gebäcken äußerst positiv. Im vergangenen Jahr hätten alle 37 Proben, die von den CVUAs Stuttgart und Freiburg untersucht wurden, den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwert von zwei Prozent bezogen auf den Fettanteil unterschritten. Auch die diesjährigen Untersuchungen seien bisher alle unauffällig.

Feiern und auf Alkohol verzichten? Doch wie viel Alkohol steckt wirklich in alkoholfreien Getränken?

Für die Kennzeichnung von alkoholfreien Getränken ist die Einhaltung der gesetzlichen Alkoholgrenze von 0,5 Volumenprozent von großer Bedeutung. (Foto: AdobeStock - Davide Angelini 570233392)

Für die Kennzeichnung von alkoholfreien Getränken ist die Einhaltung der gesetzlichen Alkoholgrenze von 0,5 Volumenprozent von großer Bedeutung. (Foto: AdobeStock – Davide Angelini 570233392)

Die Zeiten, in denen man bei Feierlichkeiten ausschließlich auf alkoholische Getränke zurückgriff, sind vorbei. Immer mehr Menschen entscheiden sich für alkoholfreien Sekt, der auf Basis von alkoholfreiem Wein hergestellt wird und teilweise aromatisiert und schäumend ist. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 58 Proben untersucht, um sicherzustellen, dass der Alkoholgehalt von als „alkoholfrei“ deklarierten Getränken nicht über den Grenzwert von 0,5 Volumenprozent liegt. Das Ergebnis war erfreulich: Keines der Getränke überschritt die Grenze und mehr als zwei Drittel der Proben enthielten sogar weniger als 0,1 Volumenprozent Alkohol.

4-Methyl-m-Phenylendiamin in Fastnachtsperücken: Ein Gesundheitsrisiko für Verbraucher.

Faschingskostüme sind ein wichtiger Bestandteil der Karnevalsfeierlichkeiten, aber sie sollten auch sicher sein. Regulierungsbehörden testen deshalb nicht nur auf verbotene Farbstoffe, sondern auch auf Stoffe, die allergische Reaktionen auslösen können. Im Jahr 2022 wurden jedoch nicht bei allen Tests Ergebnisse entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen erzielt.

Verbraucher sollten bei der Verwendung von Perücken und anderen Haarprodukten äußerst vorsichtig sein, da einige dieser Produkte gefährliche Chemikalien enthalten können. Eine kürzlich durchgeführte Untersuchung ergab, dass eine rote Perücke einen alarmierend hohen Gehalt an 4-Methyl-m-Phenylendiamin enthält, einem krebserregenden und genotoxischen Stoff. Besonders besorgniserregend ist, dass sensibilisierend wirkende 1,4-Phenylendiamine in sieben von 20 getesteten Proben gefunden wurden, was auf ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko für den Verbraucher hinweist.

Der Begriff „sensibilisierend wirkend“ beschreibt eine Eigenschaft von Stoffen oder Substanzen, die dazu führen kann, dass das Immunsystem des Körpers auf bestimmte Allergene empfindlicher reagiert. Diese Empfindlichkeit kann durch wiederholte Exposition gegenüber dem sensibilisierenden Stoff erhöht werden, was zu allergischen Reaktionen führen kann. Ein Beispiel für eine solche Substanz ist Parfüm, das bei manchen Menschen zu allergischen Reaktionen führen kann, wenn sie damit in Berührung kommen.

Phenylendiamine sind äußerst toxische Substanzen, die zu schwerwiegenden allergischen Reaktionen auf der Haut führen können. Als Blutgifte haben sie eine ähnliche Wirkung wie Anilin und können unter anderem Zyanose und Leberschäden verursachen. In ihrer reinen Form sind sie farblos und kristallin, aber sie neigen dazu, bei Einwirkung von Luft zu einer Dunkelfärbung zu neigen. Die Löslichkeit variiert je nach Medium, sie sind teilweise löslich in Wasser, aber leicht löslich in Alkohol und Ether.

Während es derzeit noch keine gesetzliche Regelung für solche Produkte gibt, liegt es in der Verantwortung des Herstellers, dafür zu sorgen, dass bei der Produktion keine gesundheitsschädlichen Stoffe verwendet oder enthalten sind, so der Verbraucherschutzminister.

Um das Risiko von Hautirritationen und Infektionen zu vermeiden, sollten Sie beim Tragen von Faschingskostümen darauf achten, keinen direkten Hautkontakt herzustellen. Tragen Sie stattdessen ein T-Shirt und eine Strumpfhose unter Ihrem Kostüm.

Unbekannte Zusätze in Karnevalsaccessoires

Servietten und Luftballons gehören zu jeder Faschingsparty dazu. Doch das CVUA Stuttgart warnt: Servietten können unerwünschte Stoffe wie Bisphenole, Chlorpropanole und Photoinitiatoren enthalten oder ausbluten. Insgesamt mussten in den letzten beiden Jahren 12 Servietten beanstandet werden. Verbraucher sollten daher auf Servietten zurückgreifen, die unter Einhaltung des Standes der Technik produziert wurden, um ihre Belastung zu minimieren. Obwohl keine unmittelbare Gesundheitsgefahr besteht, sollten Verbraucher vorsichtig sein, da es Möglichkeiten gibt, Servietten mit geringerer Belastung für den Verbraucher herzustellen.

Jedes Jahr werden Luftballons auf ihre Inhaltsstoffe untersucht, insbesondere auf Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe, die als potenziell krebserregend gelten. Nach der letzten Faschingssaison wurden acht Proben untersucht, von denen drei Werte nahe am oder über dem Grenzwert aufwiesen. Diese Ergebnisse zeigen, dass Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe weiterhin ein relevantes Thema sind, das im Fokus der Untersuchungen bleiben sollte.

Fastnachts-Schminke im Check: Tiger Schminke mit 2-Naphthol, verbotene Stoffe in gelber Clownschminke und Schminkstifte mit Rhodamin B ? wie riskant ist die Nutzung?

Phantasievoll geschminkt durch die närrische Zeit – aber wie sicher sind die bunten Farben wirklich? Im letzten Jahr wurden 31 Packungen mit Schminkstiften und Schminksets auf verbotene Stoffe und nicht zugelassene Farbstoffe untersucht. Das Ergebnis fällt größtenteils positiv aus, doch auch in diesem Jahr werden wieder 33 Packungen unter die Lupe genommen.

Schädliche Wirkung: 2-Naphthol in Tiger-Schminke entdeckt

Die Verwendung von Schminke ist während der Karnevalszeit sehr beliebt, jedoch müssen Verbraucher vorsichtig sein, um die Sicherheit ihrer Gesundheit zu gewährleisten. Einige Schminksets wurden in der Vergangenheit auf ihre Zusammensetzung untersucht und bedenkliche Stoffe entdeckt. Zum Beispiel wurde in Tiger-Schminke der verbotene Stoff 2-Naphthol gefunden, während in einem anderen Schminkset ein nicht zugelassener Farbstoff verwendet wurde. Verbraucher sollten daher nur Schminke verwenden, die offiziell zugelassen und als sicher eingestuft ist.

2-Naphthol ist eine chemische Verbindung, die bei Kontakt mit der Haut und Schleimhaut schädigende Wirkungen haben kann. Eine chronische Einwirkung von 2-Naphthol kann zu Schäden im Urogenitaltrakt, im Gastrointestinalbereich und im Nervensystem führen. Auch Reizungen der Haut und Schleimhaut können auftreten. Ein tragischer Fall zeigte, dass die lokale Anwendung einer 2-Naphthol-haltigen Salbe bei einem Säugling tödlich verlaufen kann. Aus toxikologischer Sicht gilt 2-Naphthol als potentiell gefährlicher Stoff und sollte daher in Produkten vermieden werden, insbesondere bei der Verwendung in der Nähe von Augen und Schleimhäuten.

Neon-Pink-Schminkstift mit gefährlichem Rhodamin B: Vorsicht bei der Verwendung

Ein kürzlich untersuchtes Schminkstift-Set mit neonfarbenen Stiften enthält in der pinken Farbe den verbotenen roten Farbstoff Rhodamin B. Diese Substanz wurde bereits 2005 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als potenziell krebserregend und erbgutverändernd eingestuft. Da diese Schminkstifte für die Anwendung am Auge vorgesehen sind, besteht ein erhöhtes Risiko für gesundheitliche Auswirkungen bei Verwendung dieser Schminke.

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Schminke nach einer Party zu entfernen, kann es hilfreich sein, vor dem Auftragen der Schminke eine fetthaltige Creme aufzutragen. Es ist jedoch wichtig, die Warnhinweise des Herstellers zu beachten und die Verwendung von Produkten in der Augenregion zu beschränken. Diese Hinweise finden Sie normalerweise auf der Rückseite der Schminkverpackung.

Quellen

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