Kindergeld Höhe: Wie viel Kindergeld bekomme ich?

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Die Kindergeld Höhe hat sich in den letzten Jahren immer wieder verändert. Daher ist es kaum verwunderlich, dass Eltern sich die Frage stellen, wie hoch der monatliche Betrag eigentlich ist, der ihnen zusteht. Da ist Aufklärung gefragt.

Was ist Kindergeld für eine Leistung?

Wenn eine Familie ein Baby bekommt, dann zahlt der Staat Kindergeld und zwar mindestens bis zum 18. Lebensjahr und höchstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Kindes. Früher gab es jedoch die Problematik, dass eine Einkommensgrenze für hohe Rückzahlungen beim Kindergeld gesorgt hat. Wurde der Betrag von 8.130 Euro pro Jahr überschritten durch die Arbeit des Kindes, mussten Eltern das Kindergeld zurückzahlen. Das ist nun nicht mehr der Fall, was gerade für Studenten und Auszubildende positiv ist.

Die Unsicherheit darüber, ob das Kind noch Kindergeld bekommt oder nicht, sorgt jedoch oft dafür, dass Eltern gar keinen erneuten Antrag stellen, sobald der Nachwuchs in Ausbildung geht oder ein Studium beginnt. Dabei kann hier Geld verloren gehen. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, das Kindergeld für bis zu vier Jahre rückwirkend ausgezahlt zu bekommen.

Es handelt sich also um eine staatliche Zuwendung, die allen Eltern mit Kindern zusteht und die nach der Geburt monatlich ausgezahlt wird. Eine Rückzahlung von Kindergeld ist nur dann notwendig, wenn es zu Unrecht bezogen wurde.

Video: Kindergeld – Der Antrag

Die Höhe des Kindergeldes

Doch mit wie viel Geld monatlich können Eltern nun rechnen? Dies kommt darauf an, wie viele Kinder in der Familie leben. Unterteilt ist das Kindergeld in unterschiedliche Höhe für bis zu vier Kinder:

Kind Kindergeld ab 2017 Kindergeld ab 2018
1. und 2. Kind 192 Euro 194 Euro
3. Kind 196 Euro 198 Euro
4. Kind 221 Euro 223 Euro
Jedes weitere Kind 221 Euro 223 Euro

Die Kindergelderhöhung wird automatisch durch die Familienkasse angepasst. Hier brauchen sich Eltern keine Gedanken darüber machen, ob ein neuer Antrag gestellt werden muss. Inwieweit auch 2019 eine Erhöhung geplant ist, steht noch nicht fest.

Die Kindergeld Höhe hat sich in den letzten Jahren immer wieder verändert. Daher ist es kaum verwunderlich, dass Eltern sich die Frage stellen, wie hoch der monatliche Betrag eigentlich ist, der ihnen zusteht. Da ist Aufklärung gefragt.(#01)

Die Kindergeld Höhe hat sich in den letzten Jahren immer wieder verändert. Daher ist es kaum verwunderlich, dass Eltern sich die Frage stellen, wie hoch der monatliche Betrag eigentlich ist, der ihnen zusteht. Da ist Aufklärung gefragt.(#01)

Zählkinder – die wichtige Auswirkung auf das Kindergeld

Ein interessanter Aspekt bei der Höhe des Kindergeldes ist der Punkt mit den Zählkindern. Viele Eltern wissen gar nicht, dass es diesen Einfluss überhaupt gibt und verschenken dadurch Geld. Bei Zählkindern handelt es sich um Kinder aus einer früheren Beziehung. In Zeiten der Patchwork-Familien ist es keine Seltenheit, dass Eltern sich noch einmal ein neues Leben aufbauen und mit einem anderen Partner Kinder bekommen. Wenn dann schon Kinder aus der Beziehung vorher vorhanden sind, kann sich dies auf die Kindergeldhöhe auswirken. Mit einem Beispiel lässt sich das besonders gut erklären.

Eine Mutter bekommt ihr zweites Kind mit dem Partner. Aus der vorangegangenen Ehe hat der Mann bereits eine Tochter, die jedoch bei der leiblichen Mutter lebt. Beantragt nun seine neue Partnerin für die Kinder das Kindergeld, wird sie pro Kind den Betrag von 192 Euro erhalten. Beantragt jedoch der Mann für beide Kinder das Kindergeld, zählt seine Tochter aus erster Ehe auch dann mit, wenn sie nicht bei ihm wohnt. Damit werden für die erste Tochter 192 Euro ausgezahlt, in diesem Fall an die leibliche Mutter. Für das zweite Kind erhält der Vater ebenfalls 192 Euro und für das dritte Kind nun 196 Euro.

Daher kann es sinnvoll sein, wenn bereits Kinder aus einer anderen Beziehung vorhanden sind, beim Antrag auf Elterngeld darüber nachzudenken, ob vielleicht der Mann das Kindergeld beantragen sollte.

Video:Kinderfreibetrag oder Kindergeld – Wann lohnt sich was?

Der Einfluss der Ausbildung auf die Höhe des Kindergeldes

Unsicherheit zeigt sich immer wieder in Bezug auf die Ausbildung oder das Studium. Wenn Kinder in die Ausbildung gehen, denken viele Eltern, dass kein Kindergeld mehr gezahlt wird. Das ist jedoch nicht richtig. Die Ausbildung wird bei der Zahlung des Kindergeldes immer dann berücksichtigt, wenn sie wirklich ernsthaft durchgeführt wird. Wenn nachgewiesen kann, dass das Kind die Ausbildung mit Ernsthaftigkeit durchführt, wird weiter Kindergeld gezahlt. Es können aber auch Zweifel daran aufkommen, ob die Ernsthaftigkeit wirklich vorhanden ist.

Dies ist dann der Fall, wenn das Kind eine deutlich längere Zeit für die Ausbildung oder das Studium braucht, als normal ist. In diesem Fall wird es notwendig, einen Leistungsnachweis zu erbringen, damit weiter das Kindergeld gezahlt wird. Dieser Leistungsnachweis kann auch dort verlangt werden, wo eine regelmäßige Anwesenheit in der Ausbildung nicht Pflicht ist, wie bei verschiedenen Studiengängen oder bei einem Fernstudium. Am Semesterende erhalten die Studenten meist Bescheinigungen über die Teilnahme am Studium. Diese müssen dann eingereicht werden.

Infografik: Kindergeld - Wie viel Kindergeld bekomme ich?

Infografik: Kindergeld – Wie viel Kindergeld bekomme ich?

Die Ernsthaftigkeit bei der Ausbildung

Wenn ein Kind eine Ausbildung macht, dann wird hier ab einer Ausbildungszeit von 10 Wochenstunden von einer Ernsthaftigkeit gesprochen. Wenn die Wochenstunden diesen Betrag nicht erreichen, dann muss nachgewiesen werden, inwieweit eine Nachbereitung die investierte Zeit für die Ausbildung erhöht. Wenn das volljährige Kind generell noch in der allgemeinen Schulausbildung ist oder sich in einer ersten Ausbildung oder einen ersten Studium befindet, besteht für die Eltern erst einmal grundsätzlich der Anspruch auf Kindergeld. Bis zu vier Monate Überbrückung zwischen Schule und Ausbildung oder den einzelnen Ausbildungsabschnitten wird akzeptiert. Dabei ist es egal, ob das Kind durch einen Nebenjob schon selbst Geld verdient.

Die Bezugsdauer von Kindergeld ist dann vorbei, wenn die Ausbildung abgeschlossen wird oder das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Wenn das Kind Zivildienst oder Wehrpflicht in Anspruch genommen hat, dann kann sich die Bezugsdauer um diese Zeit noch verlängern.

Ein interessanter Aspekt bei der Höhe des Kindergeldes ist der Punkt mit den Zählkindern. Viele Eltern wissen gar nicht, dass es diesen Einfluss überhaupt gibt und verschenken dadurch Geld.(#02)

Ein interessanter Aspekt bei der Höhe des Kindergeldes ist der Punkt mit den Zählkindern. Viele Eltern wissen gar nicht, dass es diesen Einfluss überhaupt gibt und verschenken dadurch Geld.(#02)

Wie sieht es mit einer zweiten Ausbildung aus?

Nicht immer entscheiden sich Kinder gleich zu Beginn für den passenden Weg und nehmen daher vielleicht noch einmal eine zweite Ausbildung in Anspruch. Hier kann es jedoch bei der Zahlung von Kindergeld zu Problemen kommen. So gilt als fertige Ausbildung nicht unbedingt nur der Abschluss von dieser. Das Amt kann auch entscheiden, dass eine Ausbildung dann abgeschlossen ist, wenn das Kind durch das Erlernte in der Lage ist, einen Job auszuüben. Wenn also beispielsweise das Kind nach dem Abitur erst einmal eine Ausbildung als Rechtsanwaltsgehilfe macht und danach Jura studiert, ist das Studium bereits die zweite Ausbildung. Auch ein Master-Studium nach dem Bachelor ist schon die zweite Ausbildung. Daher würde es hier kein Kindergeld mehr geben. Ein Wechsel während einer laufenden Ausbildung ist jedoch in den meisten Fällen kein Problem.

Die Bezugsverlängerung durch die Ausübung von Wehr- oder Zivildienst

Wie kurz erwähnt, kann der Wehr- oder Zivildienst auch Einfluss auf die Bezugsdauer des Kindergeldes haben. Zwar besteht seit 2011 keine Pflicht mehr für diesen, dennoch haben Kinder natürlich die Möglichkeit, ihn in Anspruch zu nehmen. So erhalten volljährige Kinder in der Ausbildung in diesem Fall auch länger als bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Kindergeld. Die Verlängerung erfolgt auf Basis der Monate, die Wehr- oder Zivildienst geleistet wurden. Hier können auch Entwicklungshilfedienste im Ausland mit einfließen. Allerdings nur insoweit, wie sie der Dauer des deutschen Grundwehr- und Zivildienstes entsprechen. Die Grenze liegt seit 2011 bei sechs Monaten. Es muss nachgewiesen werden, dass für diese sechs Monate der Dienst durchgeführt wurde. Wenn der Nachweis anerkannt wird, gibt es das Kindergeld für die Eltern sechs Monate über den 25. Geburtstag hinaus.

Übrigens: Wer ein Kind erwartet, der kann sich den Antrag bereits vor der Geburt herunterladen, ausfüllen und einreichen. Zwar wird dieser dann noch nicht bearbeitet, das Ausfüllen ist aber schon erledigt. Wenn das Baby dann geboren ist, wird einfach die Geburtsurkunde nachgereicht und die Bearbeitung beginnt. (#03)

Übrigens: Wer ein Kind erwartet, der kann sich den Antrag bereits vor der Geburt herunterladen, ausfüllen und einreichen. Zwar wird dieser dann noch nicht bearbeitet, das Ausfüllen ist aber schon erledigt. Wenn das Baby dann geboren ist, wird einfach die Geburtsurkunde nachgereicht und die Bearbeitung beginnt. (#03)

Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage, wann das Kindergeld immer ausgezahlt wird. Angewiesen wird es durch die Familienkasse an den Bezugsberechtigten. An welchem Tag die Anweisung stattfindet, richtet sich nach der Endziffer, die bei der Kindergeldnummer zu sehen ist. Das heißt, bereits bei der Zusage des Kindergeldes steht fest, wann es ausgezahlt wird. Auf dem Kindergeldbescheid oder auch auf dem Kontoauszug steht diese Nummer drauf.

Wer nun wissen möchte, wann genau das Geld überwiesen wird, der kann beispielsweise unter www.kindergeld-auszahlungstermine.de nachsehen. Es gibt spezielle Auszahlungspläne, auf denen dies festgehalten ist. Ist die letzte Ziffer bei der Kindergeldnummer eine 0, dann erfolgt die Auszahlung zu Beginn des Monats. Ist es dagegen eine 9, wird das Kindergeld erst am Ende des Monats ausgezahlt. Die Festlegung der Nummer ist mit abhängig vom Eingang und der Bearbeitung des Kindergeldantrags.

Übrigens: Wer ein Kind erwartet, der kann sich den Antrag bereits vor der Geburt herunterladen, ausfüllen und einreichen. Zwar wird dieser dann noch nicht bearbeitet, das Ausfüllen ist aber schon erledigt. Wenn das Baby dann geboren ist, wird einfach die Geburtsurkunde nachgereicht und die Bearbeitung beginnt. Das hat gleich mehrere Vorteile. So müssen sich Eltern nach der Geburt nicht mehr mit dem Thema befassen, sondern können sich ganz auf das Kind konzentrieren. Zudem nimmt die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch. Zwar wird das Kindergeld rückwirkend bezahlt. Wer jedoch erst einige Wochen nach der Geburt schafft, den Antrag einzureichen, der muss auch länger auf die Zahlung warten.


Bidnachweis:©Shutterstock-Titelbild: szefei  -#01:   Yarkovoy  -#02: Tania Kolinko -#03: Syda Productions

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