Langfristige Zahngesundheit: Zahnspangenbehandlung und Versicherungsmöglichkeiten

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Immer mehr Kinder und Jugendliche erhalten heutzutage eine Zahnspange, um Fehlstellungen zu korrigieren und zukünftige Probleme mit Kiefer und Zähnen zu verhindern. Allerdings deckt die gesetzliche Krankenversicherung nicht immer alle Kosten ab. Nicola Blidschun von der ERGO Krankenversicherung erklärt, dass die Versicherung bei bestimmten kieferorthopädischen Behandlungen finanzielle Unterstützung bietet. Der Eigenanteil kann je nach Schweregrad der Fehlstellung unterschiedlich hoch sein. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Zusatzversicherung abzuschließen, um einen Teil der Kosten zu decken.

Erfolgreiche Behandlung ermöglicht vollständige Erstattung des Eigenanteils

Kieferorthopädische Behandlungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur dann übernommen, wenn sie vor dem 18. Lebensjahr begonnen werden und eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung vom Kieferorthopäden festgestellt und abgeschlossen werden kann. Seit 2002 werden die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) verwendet, um den Schweregrad der Fehlstellung zu bestimmen. Bei KIG 3, 4 und 5 übernimmt die GKV die Kosten der Grundversorgung. Bei guter Mitarbeit der Kinder und Jugendlichen können die Eltern eine vollständige Erstattung des Eigenanteils von der Krankenkasse erwarten.

Behandlungsdauer: Durchschnittlich drei bis vier Jahre, je nach Schweregrad

Damit Eltern eine Kostenübernahme für die kieferorthopädische Behandlung ihrer Kinder erhalten, müssen sie zunächst einen Behandlungsplan vom Kieferorthopäden erstellen lassen. Dieser Plan muss bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht werden. Erst nachdem die Krankenkasse den Plan genehmigt hat, kann die Behandlung beginnen. Die Behandlungsdauer variiert je nach Schweregrad der Fehlstellung und beträgt im Durchschnitt drei bis vier Jahre. Während dieser Zeit müssen die Eltern den Eigenanteil der Kosten tragen, der bei der Behandlung eines Kindes 20 Prozent und bei der Behandlung eines zweiten Kindes 10 Prozent beträgt.

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet die Kosten erst nach Abschluss der Behandlung. Die Zahnexpertin empfiehlt den Eltern, aktiv am Behandlungsprozess teilzunehmen und sicherzustellen, dass der Nachwuchs alle Kontrolltermine einhält. Bei Problemen oder Defekten an der Zahnspange ist es wichtig, sich umgehend an die Praxis zu wenden und auf eine gründliche Zahnhygiene zu achten. Alle Originalrechnungen und erforderlichen Unterlagen, einschließlich der Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden, müssen zur Erstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Hohe Zusatzkosten bei bestimmten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)

Bei einer kieferorthopädischen Behandlung können neben den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung noch zusätzliche Kosten auf die Eltern zukommen. Diese entstehen vor allem durch spezielle Brackets, wie durchsichtige oder Keramik-Brackets. Je nach Schweregrad der Fehlstellung können die Kosten für diese Zusatzleistungen bis zu 2.000 Euro oder sogar höher sein. Der Kieferorthopäde informiert die Eltern vor Beginn der Behandlung ausführlich über die anfallenden Kosten, sodass sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Private Zusatzversicherungen decken Kosten teilweise ab

Bei den Zahnfehlstellungen der KIG 1 oder 2 handelt es sich um Fehlstellungen von geringer Ausprägung, die jedoch aus medizinischer Sicht behandelt werden sollten. Da die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nicht übernimmt, müssen die Eltern die gesamte Behandlung selbst bezahlen. Eine Korrektur ist wichtig, um mögliche gesundheitliche Probleme wie einen Deckbiss oder einen Platzmangel der Zähne zu vermeiden. Eine private Zusatzversicherung kann hier eine finanzielle Unterstützung bieten.

Bei kieferorthopädischen Behandlungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden, können private Zusatzversicherungen eine finanzielle Unterstützung bieten. Die ERGO Krankenversicherung versichert sogar angeratene und laufende Behandlungen und erstattet 50 Prozent der privaten Mehrkosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre keine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt wurde, erhöht sich der Erstattungssatz auf 75 Prozent.

Fehlstellungen korrigieren: Kostenübernahme und Zusatzversicherung bei Zahnspangenbehandlung

Die Zahnspangenbehandlung ist eine effektive Methode, um Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers zu korrigieren und zukünftige Probleme zu verhindern. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Grundversorgung bei erheblichen Fehlstellungen bis zum 18. Lebensjahr. Eine aktive Begleitung der Eltern während des Behandlungsprozesses und die Einhaltung der erforderlichen Schritte sind entscheidend, um eine vollständige Erstattung des Eigenanteils zu erhalten. Allerdings können zusätzliche Kosten entstehen, die von den Eltern selbst getragen werden müssen. In solchen Fällen kann eine private Zusatzversicherung eine sinnvolle Option sein, um einen Teil der Kosten abzudecken und die langfristige Zahngesundheit der Kinder zu gewährleisten.

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