Chronisch krank auf Reisen: Versicherungsschutz klären

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Personen mit chronischen Krankheiten wie Asthma oder Diabetes sollten vor Reiseantritt ihren Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet oft keinen Schutz für den Rücktransport.

Chronisch Kranke: Versicherungsschutz vor Reise klären

Personen mit chronischen Krankheiten sollten vor Beginn ihrer Reise ihre Reisetauglichkeit ärztlich bestätigen lassen und mit ihrem Versicherer den Versicherungsschutz klären. Eine Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung, die eindeutig die Art der Vorerkrankung und die Tatsache, dass während der Reise keine Behandlungen zu erwarten sind, beinhaltet, ist hierbei unerlässlich. Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV), betont die Bedeutung dieser Bescheinigung für chronisch kranke Reisende.

Wichtigkeit des Versicherungsschutzes für chronisch kranke Reisende

Die Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung gewinnt an Bedeutung, da viele Versicherungsgesellschaften den Versicherungsschutz für chronisch kranke Menschen einschränken. Laut den Vertragsbedingungen werden nur medizinisch notwendige Heilbehandlungen, Folgen eines Unfalls oder eine Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung abgedeckt. Allerdings bleibt oft unklar, was mit „Verschlechterung“ gemeint ist. Chronisch kranke Versicherte können daher nicht eindeutig erkennen, dass die Versicherung nur im Falle akuter, unvorhersehbarer Krankheitsschübe während der Reise leistet. Geplante Behandlungen vor der Abreise sowie eventuelle Rücktransportkosten sind nicht versichert.

Spezielle Formblätter für Reisetauglichkeitsbescheinigungen

Vor Reiseantritt sollten chronisch kranke Menschen ihren Versicherer kontaktieren, um Informationen über eine Reisetauglichkeitsbescheinigung wie beispielsweise einen „Fit-To-Fly“-Nachweis zu erhalten. Es gibt Versicherungsgesellschaften, die spezielle Formulare für solche Bescheinigungen anbieten, die von Versicherten angefordert werden können.

Es ist dringend zu empfehlen, den Rat des Arztes oder der Ärztin zu befolgen und die eigenen Reisepläne zu überdenken, wenn von einer Reise abgeraten wird. Andernfalls kann es zu Schwierigkeiten bei der Erstattung von Behandlungs- und Rücktransportkosten kommen, und der Auslandskrankenversicherer kann möglicherweise von seiner Leistungspflicht befreit sein. Bei unvorhersehbaren Notfällen aufgrund einer bestehenden Grunderkrankung, mit der die versicherte Person nicht gerechnet hat, besteht jedoch Versicherungsschutz für Notfallbehandlungen.

Kein Versicherungsschutz für vorherige Erkrankungen

Chronisch kranke Menschen sollten unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, um sich während ihrer Reisen ins Ausland abzusichern. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Versicherung keine Kosten für bereits vor Reisebeginn diagnostizierte Erkrankungen übernimmt, bei denen eine Behandlung im Ausland notwendig ist.

Bei vorübergehenden Aufenthalten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums besteht in der Regel nur ein begrenzter Versicherungsschutz. Es ist ratsam, vor Reiseantritt den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet chronisch kranken Reisenden eine wertvolle Absicherung, da sie im Notfall die Kosten für medizinische Behandlungen und Rücktransporte übernimmt. Es ist daher ratsam, vor Reiseantritt den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, um finanzielle Belastungen im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung im Ausland zu vermeiden.

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