EU-Verordnung treibt europaweiten Tierschutzstandard für Hunde und Katzen voran

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Erstmals setzt die EU verbindliche Vorgaben für den Heimtierhandel mit Hunden und Katzen: Halter müssen ihre Tiere mittels Mikrochip kennzeichnen und in einem nationalen Register eintragen lassen. Gleichzeitig wird ein digitales Verifizierungsverfahren nach Veripet-Vorbild in Onlineanzeigen integriert, um anonyme Verkäufe auszuschließen. Zugleich definiert die Verordnung Mindeststandards für Zuchtbetriebe in Bezug auf Unterbringung, tierärztliche Betreuung und artgerechte Ernährung, um nachhaltigen Tierschutz und Marktregulierung in der Union zu fördern. illegalen Handelspraktiken bekämpfen.

EU-Verordnung orientiert sich an VIER PFOTEN Veripet-Standard gegen Tierhandel

EU-Kommission, -Parlament und -Rat haben übereinstimmend eine Verordnung verabschiedet, die eine europaweite Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen per Mikrochip vorschreibt. Ein Online-Verifizierungssystem im Stil des Veripet-Modells von VIER PFOTEN stellt sicher, dass Inserate ohne gültige Registrierungsnachweise nicht veröffentlicht werden können. Tierschutzorganisationen loben diese harmonisierte Initiative und erwarten, dass damit die Zahl illegal gehandelter Haustiere zurückgeht und die rechtmäßige Zucht attraktiver wird und die internationale Zusammenarbeit im Tierschutz gestärkt.

Mikrochip-Kennzeichnung und Datenbank führen zu transparentem Heimtierhandel in Europa

Ein verpflichtendes Mikrochipregister für Hunde und Katzen in nationalen Datenbanken schafft durchgehende Transparenz über Herkunft und Besitzerwechsel. Bei der Erstkennzeichnung werden alle identifizierenden Merkmale, Zuchtinformationen und Halterdaten digital erfasst. Jede weitere Änderung, wie Verkauf oder Tierarztbesuch, wird in Echtzeit nachgetragen. Dieses Verfahren verhindert anonyme Zuchtgeschäfte und unkontrollierte Handelspraxen. Verlorene oder gestohlene Tiere lassen sich einfacher auffinden und zurückführen, während Tierschutzbehörden schneller und effektiver gegen Verstöße vorgehen können.

EU-weit verbindliche Tierregistrierung soll Online-Illegalhandel künftig wirksam massiv reduzieren

Die Echtheitskontrolle der Tierregistrierung wird künftig zur Voraussetzung für jede Online-Anzeigenfreigabe von Hunden und Katzen. Das Verfahren orientiert sich an der Veripet-Plattform von VIER PFOTEN und verhindert, dass Tiere ohne registrierte Herkunft inseriert werden. Diese Maßnahme erhöht die Rückverfolgbarkeit und schützt vor illegalem Handel. Ein aktueller Report von VIER PFOTEN weist darauf hin, dass 79 Prozent aller online gehandelten Hunde aus unbekannten Quellen stammen, was die Wirksamkeit der Verordnung betont.

EU-Verordnung setzt Maßstäbe für artgerechte Zucht und professionelle Haltung

Die EU-Verordnung verpflichtet alle Zuchtbetriebe, verbindliche Mindeststandards für eine ausgewogene Fütterung, regelmäßige veterinärmedizinische Betreuung, angemessene Unterbringung und präventiven Misshandlungsschutz einzuhalten. Dies dient der Stärkung von Gesundheit und Wohlbefinden der Tiere sowie der Eindämmung unregulierter Hinterhofzuchten und Tierquälerei. Darüber hinaus umfasst die Regelung Vorgaben zu örtlichen Hygienestandards, Stallgröße, Luftwechselraten, Auslaufflächen, Sozialkontaktmöglichkeiten sowie verpflichtende Schulungen, lückenlose Dokumentation und amtliche Prüfung Ferner gelten Melde- und Kontrollfristen.

Appell zur Verkürzung der Fristen im Tierschutzregister gewinnt Dringlichkeit

VIER PFOTEN ruft die Bundesregierung dazu auf, die verpflichtende Mikrochip-Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde ab sofort und aller Katzen baldmöglichst national, bundesweit umzusetzen, statt die vorgesehenen Fristen von zehn beziehungsweise fünfzehn Jahren abzuwarten. Eine vorgezogene Einführung bekämpft anonymen Tierhandel konsequent, deutlich erhöht die lückenlose Rückverfolgbarkeit und erleichtert das Auffinden entlaufener Tiere. Außerdem unterstützt diese Maßnahme die Überprüfung von Zuchtbetrieben und trägt wesentlich dazu bei, den Tierschutz in Deutschland zu verbessern.

EU-Verordnung implementiert Rückverfolgbarkeit für Haustiere via Chip und Online

Die EU-Verordnung etabliert erstmals verpflichtende Vorgaben für die Erfassung und Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen. Kernstück ist die verpflichtende Mikrochip-Kennzeichnung mit anschließender Registrierung in nationalen Datenbanken sowie ein europaweites Online-Prüfverfahren für Verkaufsanzeigen. Ferner legt das Gesetz verbindliche Mindeststandards für Zuchtbetriebe fest, die artgerechte Ernährung, tierärztliche Betreuung und angemessene Unterbringung gewährleisten. Insgesamt zielt die Verordnung darauf ab, Transparenz zu schaffen, den illegalen Handel zu bekämpfen und das Tierwohl deutlich zu fördern.

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